Schlaflose Nächte können sicherlich etwas Schönes sein, wenn sie durch den Lebenspartner bzw. die Lebenspartnerin verursacht werden oder aus freudiger Aufregung bzw. Erwartung resultieren. Werden diese schlaflosen Nächte jedoch durch geräuschvolle Fußbodenkonstruktionen verursacht, dann hält sich die Freude in Grenzen.

Der Fall aus der Praxis:

In einem altehrwürdigen Einfamilienhaus wurden im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen u.a. Umbauarbeiten/Innenausbauarbeiten im Dachgeschoss durchgeführt. Zum einen wurde hier das Elternschlafzimmer eingerichtet. Unter anderem wurde ein großflächiges Giebelfenster mit Zugang zu einem Balkon eingebaut, um den Weitblick in die Natur genießen zu können.

Wie bei alten Häusern häufig üblich, war das gesamte Obergeschoss mit einem Holzdielenboden ausgestattet. Durch die Umbauarbeiten haben sich die Grundrissflächen der Räume vergrößert, so dass der Dielenboden entsprechend zu ergänzen war.

Durch die besondere, berufliche Tätigkeit der Eheleute stand ein Teil der Leistungsbeschreibung unter Forderung, dass ein „ruhiges“ Schlafzimmer benötigt wird, um tageszeitunabhängig den erholenden Schlaf zu genießen. Für den Architekten/Planer war dies im ersten Beratungsgespräch kein Problem.

Auch der ausführende Handwerksbetrieb, welcher gleich mehrere Gewerke in Eigenregie durchführte, sah in diesen Maßnahmen kein Problem.

Vorsicht bei kritischer Aufgabenstellung!

Im Rahmen der Umbauarbeiten wurden dann die vorhandenen Dielenböden entsprechend nachgeschraubt und festgelegt, da offensichtlich gegenläufige Bewegungen vorhanden waren. Die durch das Versetzen von Wänden und Vergrößerung der Fläche entstandenen Hohlräume wurden dann mit einem Rieselschutz versehen und mit einer Perlite-Schüttung aufgefüllt.

Anschließend wurden Trockenestrichelemente höhengleich zum Dielenboden eingesetzt. Vorgesehen war dann ein zweimaliges, vollflächiges Spachteln unter Berücksichtigung eines Armierungsgewebes. Als Oberbelag wurde ein Hochfloorteppichboden auf einer lose liegenden Teppichunterlage geklebt.

Nach Fertigstellung der Arbeiten zeigte sich das lichtdurchflutete Schlafzimmer mit dem hellen Hochfloorteppichboden in einem optisch einwandfreien und einladenden Gesamtzustand.

Böses Erwachen:

Häufig werden Ausführungsdefizite erst nach Fertigstellung und Innutzungnahme auffällig oder bekannt. Das erste sprichwörtliche „böse Erwachen“ trat nach 3-4 Wochen Nutzung und insbesondere nach Inbetriebnahme der Heizungsanlage auf. Eigentlich wurde der Schlaf der Eheleute durch ein Knacken im Dachstuhl gestört, da durch die Inbetriebnahme der Heizung entsprechende Längenänderungen der Installationen und hieraus resultierende Knackgeräusche auftraten.

Der hierdurch wach gewordene Ehegatte wollte lediglich der Ursache der Geräusche auf den Grund gehen. Nach dem Verlassen des Bettes und dem Begehen des Hochfloorteppichbodens traten jedoch intensive Knackgeräusche auf, welche sich dann auch auf den Schlaf der Ehegattin auswirkten.

Letztendlich wurde durch die Bauherrn/Auftraggeber beanstandet, dass praktisch ein lautloses oder auch nur leises Begehen der Fußbodenkonstruktion im Schlafzimmer nicht möglich war, ohne den Ehepartner aufzuwecken.

Selbstständiges Beweisverfahren:

Aufgrund der nicht kontrollierbaren Geräuschentwicklungen wurde dann ein gerichtliches Beweisverfahren angestrebt, um letztendlich die Ursache für die unterschiedlichen Geräuschentwicklungen festzustellen und insbesondere zu beseitigen.

Im Rahmen dieses Beweisverfahrens kam es dann auch zu einer Überprüfung der Fußbodenkonstruktion. Bereits beim Zurückschlagen des textilen Bodenbelages einschließlich Teppichunterlage hat sich gezeigt, dass das angebotene und auch abgerechnete zweimalige vollflächige Spachteln unter Einsatz eines Armierungsgewebes nicht stattgefunden hat, siehe Foto 1.


Foto 1

Vielmehr wurde lediglich der Trockenestrich und der angrenzende Fugenbereich zwischen Trockenestrich und Dielenboden überspachtelt, wie Foto 2 zeigt.


Foto 2

Die vorhandenen Randfugen/Randdämmstreifen der Trockenestrichkonstruktion blieben vollständig unberücksichtigt.

Vielmehr wurde das zementäre Spachtelmassensystem bis an die Wand herangeführt, vgl. Fotos 3 und 4


Foto 3


Foto 4

Auch in den Bereichen, in denen partiell der ursprüngliche Dielenboden bis an die Wand reichte, wurden Randfugen nicht berücksichtigt sondern überspachtelt, vgl. Foto 5.


Foto 5

Die Ursache für die Geräuschentwicklungen war dann auch im Rahmen des Beweisverfahrens schnell gefunden. Zum einen kam es zu gegenläufigen Bewegungen zwischen den Trockenestrichelementen und dem vorhandenen Dielenboden, was letztendlich auch zu erheblichen Höhenversätzen geführt hat, wie Foto 6 verdeutlicht.


Foto 6

Das zementäre Spachtelmassensystem zeigte deutliche Rissbildungen und Materialbrüche, was letztendlich im Zusammenhang mit den gegenläufigen Bewegungen der Fußbodenkonstruktion zu den extremen Geräuschentwicklungen geführt hat, siehe hierzu auch Fotos 7 und 8.


Foto 7


Foto 8

Trotz zementärer Spachtelung waren die alten Konturen der Holzdielen und Trockenestrichelemente durch Rissbildungen und gegenläufige Bewegungen deutlich erkennbar, wie die Fotos 9 und 10 zeigen.


Foto 9


Foto 10

Was war passiert?

Handwerksbetriebe, welche unterschiedliche Gewerke anbieten und abdecken, sind heute in der Praxis nicht selten anzutreffen. Ob dann jedoch auch immer die speziellen technischen Kenntnisse vorhanden sind, um die einzelnen Gewerke fachgerecht auszuführen, muss jeder Handwerksbetrieb für sich selbst prüfen und erkennen.

In dem speziellen, beschriebenen Fall wurde zum einen nicht berücksichtigt, dass beim Einbringen einer Perlite-Schicht/Schüttung in großer Einbauhöhe Nachverdichtungen und somit Absenkungen stattfinden können. Zwischen den Trockenestrichelementen und den ursprünglichen Dielenböden wurden entsprechende Randdämmstreifen gesetzt, welche jedoch dann im Rahmen der zementären Spachtelarbeiten unberücksichtigt blieben und einfach überspachtelt wurden.

„Last but not least“ wurde zum einen auf ein Armierungsgewebe bzw. eine Glasvlieseinlage oder Vergleichbares zur Stabilisierung verzichtet, es wurde kein systembezogenes bzw. für Holzböden geeignetes Spachtelmassensystem eingesetzt. Auf eine vollflächige Spachtelung wurde gänzlich verzichtet.

In der Summe hat dies dazu geführt, dass beim Begehen der Fußbodenkonstruktion  gegenläufige Bewegungen zwischen Dielenboden und Trockenestrichelementen stattgefunden haben. Folgerichtig ist es zu Rissbildungen und insbesondere Materialausbrüchen des zementären Spachtelmassensystems gekommen.

Insbesondere die Übergänge zwischen Trockenestrichelementen und Holzdielen haben dann zu erheblichen Geräuschentwicklungen geführt, so dass die Fußbodenkonstruktion trotz Hochfloorteppichboden und Teppichunterlage nicht mehr geräuscharm begehbar war.

FAZIT

Zum einen ist darauf hinzuweisen, dass Leistungsbeschreibungen und Aufgabenstellungen/ Forderungen des Bauherrn immer genauestens zu prüfen sind. Wird ein „geräuscharmes“ oder „ruhiges“ Schlafzimmer gewünscht, so wäre dies im Vorfeld genau zu definieren, damit jeder Beteiligte weiß, worauf er sich letztendlich einlässt.

Zum anderen sind Vorgaben und Änderungen im Rahmen der Ausführung, welche durch Bauherrn, Architekten oder Planer vorgegeben bzw. gewünscht werden, genauestens zu prüfen. „Last but not least“ muss jeder Handwerksbetrieb im Rahmen seiner Ausführung die technischen Grenzen kennen, um letztendlich nichts zu versprechen, was nicht eingehalten werden kann bzw. einem „Roulette“ gleicht.

Werden in einem Flächenbereich – wie hier Trockenestriche und Dielenböden – unterschiedliche Fußbodenkonstruktionen gemischt, so ist darauf zu achten, dass sich diese ggf. feuchte- und temperaturbedingt, aber auch lastabhängig unterschiedlich verhalten und insbesondere bewegen können. Dies ist bereits im Rahmen der Planung, aber insbesondere auch im Rahmen der Ausführung zu beachten. Andernfalls folgt – wie in diesem Beispiel – ggf. das „böse Erwachen“.