Designbeläge sind heute als Nutzbelag gerade auch im Wohnungsbau nicht mehr wegzudenken.

Besonders durch die Vielzahl der Designs und der unterschiedlichen Formate sind den Gestaltungsmöglichkeiten im Prinzip keine Grenzen mehr gesetzt. Folgerichtig kommen Designbeläge auch im privaten Wohnbereich vielseitig zum Einsatz. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei sicherlich dem Wohnungsbau in Mehrfamilienhäusern zu.

Auch im Wohnungsbau und in Mehrfamilienhäusern und somit im Mietbereich werden immer häufiger hochwertige Designbeläge eingesetzt. Entgegen dem üblichen Einfamilienhaus werden im Wohnungsbau und bei Etagenwohnungen jedoch häufig erhöhte Anforderungen an den Trittschallschutz gestellt. Schließlich will der Mieter unterhalb nicht jeden Schritt in der Wohnung über ihm verfolgen.

Lösung Trittschalldämmung:

Sieht man sich in den Technischen Daten der Hersteller das Trittschallverbesserungsmaß von elastischen Bodenbelägen und insbesondere Designbelägen an, so sind nicht selten Werte von 2 dB bis 6 dB vorzufinden.

Dies ist dem jeweiligen Bauherrn im Hinblick auf die Geräuschentwicklung häufig zu wenig. Die Lösungen stellen dann ggf. Trittschalldämmunterlagen in unterschiedlichen Variationen dar.

Doch Vorsicht!

Selbstverständlich werden der Trittschall und ggf. auch die Wärmedämmung des Fußbodens durch die zusätzlichen Unterlagen positiv beeinflusst. Trittschallunterlagen können sich jedoch auch negativ auf technische Eigenschaften eines Bodenbelages auswirken.

Als Beispiel sei hier das Resteindruckverhalten genannt. Die normativen Anforderungen an das Resteindruckverhalten für z. B. PVC-Beläge bewegen sich bei < 0,10 mm. Dieser Wert findet sich häufig in den Technischen Daten des Produktes wieder. Allerdings gibt es auch Hersteller, die hier abweichende (bessere) Werte angeben. Die Einordnung dieser Anforderungen an einen Bodenbelag führen jedoch in der Praxis immer wieder zu Irritationen.

Die Technischen Daten eines Bodenbelages stellen letztendlich den Lieferzustand dar. Das bedeutet, dass der unverlegte, neu gelieferte Bodenbelag diese technischen Eigenschaften aufweist. Die Technischen Daten in der Produktnorm müssen jedoch nicht zwangsläufig in einem direkten Zusammenhang mit dem verlegten Bodenbelag im jeweiligen Projekt/Bauvorhaben stehen. Das Resteindruckverhalten ist hierfür ein „Paradebeispiel“.

Das Resteindruckverhalten wird geprüft nach EN 24343-1 „Elastische Bodenbeläge und Laminat-Beläge, Bestimmung des Eindrucks und des Resteindrucks – Teil 1: Resteindruck (ehemals EN 433)“. Hierbei wird ein Druckstempel aus Stahl mit einem Durchmesser von 11,30 mm + 0,05 mm auf einer Fläche von 100 mm² mit 500 N + 0,50 N auf dem Bodenbelag gepresst.

Nach jeweils 150 Min. Belastung und anschließender 150 Min. Entlastung wird dann die Differenz zwischen der Ausgangsdicke und dem verbleibenden Resteindruck gemessen. Bei einem vor Ort vollflächig geklebten Bodenbelag stellt sich die Situation jedoch anders dar. Zum einen sind neben dem Bodenbelag noch andere Fußbodenschichten vorhanden, welche durch statische und dynamische Lasten verformbar sind, so z. B. der zur Klebung verwendete Dispersionsklebstoff.

Zum anderen behindert der Dispersionsklebstoff das Rückstellvermögen des Bodenbelages. „Last but not least“ ist auch die Verarbeitung des Klebstoffs durch den Handwerker dafür verantwortlich, ob das Resteindruckverhalten negativ beeinflusst wird. So z. B. durch die unkorrekte Wahl der Klebstoffmenge oder Überschreitung der Ablüfte-/Einlegezeiten.

Sandwichaufbau:

Kommt nun auch noch eine zusätzliche Trittschalldämmung zum Einsatz, so ist diese ebenfalls verformbar und aus elastischen Materialien. Folgerichtig wird bei statischen und dynamischen Lasten das Resteindruckverhalten nochmals negativ beeinflusst.

Da sowohl der Bodenbelag als auch die Trittschallunterlage vollflächig geklebt verlegt werden, sind in der Addition 4 Schichten mit Verformungspotential vorhanden, der Bodenbelag, die Trittschalldämmung und 2 Stück Klebstoffschichten.

Bei der Verarbeitung sind unbedingt die Herstellervorschriften zu beachten. Häufig werden auf Trittschallunterlagen unter elastischen Belägen Armierungsgewebe, Abspachtelungen und alternative (Reaktionsharz)-Klebstoffe empfohlen.

Hinweispflicht:

Wird also vom Auftraggeber eine zusätzliche Trittschallunterlage gewünscht, so besteht auf jeden Fall die Hinweispflicht, dass gewisse technische Eigenschaften, so z. B. das Resteindruckverhalten, negativ verändern bzw. beeinflusst werden.

Gerade bei Designbelägen und somit einzelnen Bodenbelagelementen kommt das Problem der vielen Kreuzfugen dazu. Würde sich ggf. unter der Auflagefläche des Möbelstückes bei Bahnenware nur eine Druckstelle bilden, so würde im Bereich einer Kreuzfuge von Designbelagelementen die zusätzliche Gefahr von Überständen und Materialbrüchen entstehen.

Das Beispiel aus der Praxis:

In einem größeren Wohnbauobjekt in Düsseldorf wurden auf einer 3 mm PUR-Granulat-Unterlage Designbeläge vollflächig geklebt verlegt. Im Rahmen der Nutzung ist es dann zu einem Mieterwechsel gekommen. Nach dem Ausräumen der Möbel haben sich deutliche Druckstellen/Verformungen gezeigt, siehe Bilder 1 bis 4.


Bild 1


Bild 2


Bild 3


Bild 4

Im Bereich der Kreuzfugen ist es durch die Belastung weitergehend zu hochstehenden Ecken und Materialbrüchen gekommen, wie die Bilder 5 bis 7 zeigen.


Bild 5


Bild 6


Bild 7

Die Tiefe der Druckstellen wurde teilweise mit bis zu 1,41 mm gemessen, wie die Bilder 8 bis 11 zeigen.


Bild 8


Bild 9


Bild 10


Bild 11

Es waren im Rahmen der Prüfmaßnahmen im Prinzip keine handwerklichen Fehlleistungen feststellbar. Sowohl die Trittschallunterlage als auch der Designbelag wurden sach- und fachgerecht vollflächig geklebt.

Allerdings wurde trotz Herstellerempfehlung auf ein Armierungsgewebe und eine Abspachtelung verzichtet. Auch der optional empfohlene PU-Klebstoff wurde nicht verwendet/eingesetzt. Je nach Gewicht des Möbelstückes und nach Größe der Auflagefläche ist es zu deutlich sichtbaren Verformungen und teilweise zu Kantenbeschädigungen der Designbelagelemente gekommen.

Folgerichtig mussten in der freigewordenen Wohnung Designbelagplanken ausgetauscht werden. Die übrigen Druckstellen und Verformungen wurden durch den Vermieter/Bauherrn in Kauf genommen, da letztendlich die Kombination Bodenbelag/Trittschallunterlage auch bei üblicher Nutzung und Möblierung diese Druckstellen zulässt.

Es hat sich im Rahmen der Untersuchungen herausgestellt, dass der Auftraggeber auf die Erhöhung des Resteindruckverhaltens durch den Einsatz einer Trittschallunterlage hingewiesen wurde. Insofern war der Bodenleger seiner Prüf- und Hinweispflicht nachgekommen. Der sicherste Systemaufbau wurde jedoch nicht gewählt.

FAZIT:

Der Einsatz von Trittschallunterlagen bzw. Dämmunterlagen unter Designbelägen ist bei einer vollflächigen Klebung als kritisch anzusehen. Selbstverständlich werden die positiven Eigenschaften, wie Trittschalldämmung und Wärmedämmung, gerne gewünscht und akzeptiert.

Es ist jedoch im Rahmen der Kundenberatung sehr wichtig, auch auf die negativen Einflussfaktoren für die Bodenbelagebene hinzuweisen. Neben dem nicht endenden Thema des Brandverhaltens sei hier insbesondere das Resteindruckverhalten genannt. Zum einen ist bei der Kombination Bodenbelag/Unterlage mit einem erhöhten Verformungspotential und somit Resteindruckverhalten zu rechnen.

Zum anderen stellen die zahlreich vorhandenen Kreuzfugen der Designbelagelemente bei hohen Punktlasten bzw. statischen Lasten einen „Schwachpunkt“ dar. Dies sollte im Rahmen der Kundenberatung/des Kundengesprächs in jedem Fall deutlich gemacht und erörtert werden, um späteren Missverständnissen und Irritationen vorzubeugen.

Nur ein vom Hersteller empfohlener, sicherer Systemaufbau – so z. B. unter Verwendung eines abgespachtelten Armierungsgewebes auf der Unterlage oder durch Auswahl eines speziellen PU-Klebstoffs – kann zu günstiger Lastverteilung und somit zur Reduzierung der Beeinträchtigungen führen.