In der täglichen Baustellenpraxis zeigt sich, dass immer häufiger so genannte „Allrounder“ auftauchen, welche ein umfangreiches Leistungsspektrum anbieten.
Dies mag für Auftraggeber und Bauherrn zunächst einmal „vorteilhaft und bequem“ wirken. Alles aus einer Hand zu bekommen bedeutet auch, dass für viele Problemstellungen und Sachverhalte nur ein Ansprechpartner erforderlich ist. Bezogen auf das Fachwissen und die Ausführungsqualität dürfen hier sicherlich auch nicht alle so genannten „Allrounder“ über „einen Kamm geschoren“ werden.
Es ist aber nach wie vor zweifelsohne so, dass auch im Bereich der Parkett- und Bodenbelagarbeiten eine solide Ausbildung, gepaart mit jahrelanger Erfahrung, dafür sorgt, dass die Leistungen fachlich korrekt und in ansprechender Qualität ausgeführt werden. Leider hat sich zwischenzeitlich jedoch auch am Deutschen Markt herauskristallisiert, dass unterschiedliche Unternehmen das ganze Spektrum der Leistungen anbieten und somit bei der Vergabe der Aufträge häufig dem Parkett- und Bodenleger zuvorkommen.
Nicht selten zeigt sich das Resultat dann im Rahmen der Ausführung.
Baustopp aus Unsicherheit
In dem nachfolgend beschriebenen Praxisbeispiel ist es „Gott sei Dank“ nicht zu einem Fußbodenschaden gekommen. Ein „Bautischler“ hat vor Ort dem Bauherrn versprochen, auch die Verlegung bzw. vollflächige Klebung der Massivdielen zu übernehmen. Er kenne sich schließlich mit Holz aus und die Verlegung auf dem Boden sollte kein Problem darstellen.
Außerdem handele es sich um Massivdielen mit fertiger Oberfläche, da er ja entsprechende Parkettschleifmaschinen und technische Ausrüstung nicht besitzte. Bereits im Rahmen der Ausführung hat der Bauherr die Arbeiten jedoch aus „Unsicherheit“ gestoppt. Auch als Laie war ihm offensichtlich klar, dass die Vorgehensweise des Auftragnehmers nicht den Regeln des Fachs entsprechen kann.
Handwerkliche Unzulänglichkeiten
Im Rahmen der Ausführung der Parkettarbeiten hat sich dann schnell gezeigt, dass allein Kenntnisse über Holz nicht ausreichen müssen, um ein guter Parkettleger zu sein. Als erstes hat sich der Bauherr und Auftraggeber darüber gewundert, dass das Verlegen der großformatigen Massivdielen ohne nennenswerte Untergrundvorbereitungsmaßnahmen vonstattenging.
Trotz erheblicher Unebenheiten und labiler Zonen/Restschichten auf der Oberfläche wurden nur ein paar „Löcher“ ausgespachtelt und anschließend mit der Verlegung des Massivholzdielenbodens gestartet, vergleiche Bilder 1 und 2.
Bild 1
Bild 2
Hierbei fiel dem Ausführungsbetrieb nicht auf, dass nach dem Entfernen eines alten textilen Bodenbelages Restschichten eines Dispersionsklebstoffs auf dem Untergrund vorhanden sind, welche einer festen und dauerhaften Klebung/Arretierung des Massivholzdielenbodens zum Untergrund hingehend entgegenstehen, vergleiche Bilder 3 und 4.
Bild 3
Bild 4
Der Klebstoffauftrag zur vollflächigen Klebung des Massivholzdielenbodens erfolgte nicht mit den hierfür bekannten und vorgesehenen Klebstoffzahnungen. Ein gleichmäßiger Auftrag des Klebstoffs in richtiger und insbesondere ausreichender Menge wurde schlichtweg nicht berücksichtigt, wie die Bilder 5 und 6 verdeutlichen.
Bild 5
Bild 6
Nicht zuletzt die auffälligen Klebstoffmaterialien auf der Oberfläche des eigentlich flächenfertigen Massivholzdielenbodens ließen den Bauherrn/Auftraggeber an der Korrektheit der Ausführung zweifeln, vergleiche Bilder 7 und 8.
Bild 7
Bild 8
Die Verlegung selbst wurde dann korrekterweise an einer Längswand gestartet, jedoch ohne nennenswerten Wandabstand, wie Bild 9 zeigt. Ebenfalls zeigte der Massivholzdielenboden direkt nach Verlegung ein deutlich auffälliges Fugenbild, welches durch den Ausführungsbetrieb der Qualität der Massivholzdielen selbst zugeordnet wurde, vergleiche nochmals Bild 9 und insbesondere Bild 10.
Bild 09
Bild 10
Anschließend wurde dann sogar noch das „Quell- und Schwindverhalten“ der Massivholzdielen durch den Ausführungsbetrieb als Ursache benannt, obwohl der Massivholzdielenboden noch „keine Zeit“ zum Feuchtewechsel hatte. Vielmehr wurden Fugen von bis zu knapp 2 mm bereits verlegt, da ein gerader Anschlag und eine gerade Anlegelinie einfach nicht berücksichtigt wurde, siehe Bild 11.
Bild 11
Auch die Anschnitte der Massivholzdiele an Wände und aufgehende Bauteile ließen an der Erfahrung des Ausführungsbetriebes und die geeigneten Werkzeuge/Maschinen zweifeln, wie Bilder 12 und 13 zeigen.
Bild 12
Bild 13
Den Unebenheiten des Untergrundes wurde durch den Ausführungsbetrieb schlichtweg keinerlei Bedeutung beigemessen, offensichtlich in der Annahme, dass sich eine Massivholzdiele dem Untergrund schon irgendwie „anschmiegen“ wird, wie abschließendes Bild 14 demonstriert.
Bild 14
Aufgrund der Gegebenheiten vor Ort haben sich sachgerechte Ebenheitsmessungen ohnehin erübrigt.
FAZIT
In der Sachverständigenpraxis werden die Mitarbeiter des iff – Institut für Fußbodenbau regelmäßig mit Fußbodenschäden und Ausführungsproblemen konfrontiert. Dies ist selbstverständlich nicht ungewöhnlich.
Letztendlich gilt auch bei der Ausführung von Parkett- und Bodenbelagarbeiten das Motto „wo gehobelt wird, fallen Späne“. Allerdings nimmt die Anzahl der so genannten „Quereinsteiger“ deutlich zu, was bedeutet, dass sich Ausführungsbetriebe an Bauleistungen heranwagen, welche eigentlich nicht ihrer fachlichen Ausbildung und technischen Ausstattung entsprechen.
In dem beschriebenen Praxisbeispiel hat letztendlich und konsequent der Bauherr die Arbeiten bereits in der Ausführung gestoppt. So konnten vorprogrammierte Folgeschäden noch rechtzeitig verhindert werden.
Allerdings zeigte sich der Ausführungsbetrieb zum Zeitpunkt des Gutachtertermins keinesfalls kompromissbereit und war nach wie vor der Meinung, dass er die Parkettarbeiten bzw. die Verlegung des Massivholzdielenbodens korrekt ausführt.
Es bedurfte selbst von sachverständiger Seite eine gewisse „Überredenskunst“, bevor dann ein bei der Handwerkskammer eingetragener Parkettverlegebetrieb die Arbeiten fortführen durfte. Zu diesem Zweck mussten die bereits verlegten Massivholzdielen vom Untergrund entfernt werden, was aus Sicht des Bauherrn dann zu einer „Nachbestellung“ von Parkettmaterial bzw. Massivholzdielen führte.
Durch das „noch“ rechtzeitige Einschalten eines Sachverständigen und in der Folge eines Fachbetriebes für Parkettarbeiten konnte eine korrekte Untergrundsanierung und fachgerechte Verlegung des Massivholzdielenbodens sichergestellt werden. In der täglichen Praxis auf Baustellen bedeutet dies jedoch auch, dass Parkett- und Bodenlegerbetriebe teilweise „außen vor“ sind, da bereits andere Gewerke den Bauherrn/Auftraggeber überzeugen, dass sie diese Leistungen eigentlich auch ausführen können.
Das Praxisbeispiel zeigt jedoch auch, dass der Ausbildung von Parkett- und Bodenlegern unter richtiger Außendarstellung eine große Bedeutung zukommt, um auch den Bauherrn letztendlich vor solchen „Pannen“ zu schützen.